Miet- und Geschäftsbedingungen
Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag rechtsverbindlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Ausgabe des Mietmaterials kann auch durch Vorlage einer nachprüfbaren Vollmacht erfolgen. Bitte vermerken Sie in diesem Fall den Namen und die Telefonnummer, unter der der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Mietübergabe erreichbar ist.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters entfernt. Zum festgelegten Abhol-/Rückholtermin hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Fehlende oder kaputte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
Der Mieter übernimmt nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit.
Die Nutzung von wasserabweisenden Kleidertonnen berechtigen im Schadenfall den Mieter nicht, Forderungen zu stellen, da durch Überfüllung oder nicht korrektes Verschließen der Tonne Wasser eindringen kann.
Zahlung:
Die Zahlung erfolgt bei Materialübergabe in bar oder per Scheck (Scheck zzgl. 0,50 € Scheckgebühr). Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese sofort netto nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei verspätetem Zahlungseingang werden für jede Mahnung € 3,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Bankzinssatz berechnet. Eine Kürzung des Rechnungsbetrags ist ausgeschlossen.
Ist die Anlieferung des Materials vereinbart, so berechtigt ein verspätetes Eintreffen des Materials in keinem Fall zur Zurückhaltung oder Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags. Eine ev. Verspätung kann ihre Ursache nur in von uns nicht beeinflussbaren Situationen haben.
Sicherheit
Bei Kanufahrten sind geeignete Rettungsmittel anzulegen (keine aufblasbaren Westen). Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder mit uns nur ab dem vollendeten 2. Lebensjahr an Kanufahrten teilnehmen. Für Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht. Eigene Westen sind erwünscht, andernfalls sind diese zu mieten. Aufblasbare Schwimmhilfen sind nicht erlaubt. Bei Missachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen sind wir berechtigt, die Tour sofort abzubrechen. Der Mietpreis sowie die Nebenkosten werden in diesem Falle in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Haftungsausschluss
Der Kanuverleih KanuSpass, Hamburg, haftet als reine Vemietung nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen, Ausweise, Handys, Kameras etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Dies gilt auch bei Verwendung gemieteter Kleidertonnen.
Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. Der Benutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.
Höhere Gewalt
KanuSpass ist bei einer Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, Überschwemmungen, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel) berechtigt, Touren abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Dieses gilt auch für den Fall, dass die Tour aufgrund niedriger Wasserstände nicht stattfindet oder auf ein anderes Gewässer verlegt werden muss.
Sorgfaltspflicht
Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind in privatem Besitz und dürfen nicht betreten oder zur Rast genutzt werden. Während der Kanufahrt dürfen die Boote nur an öffentlichen und besonders gekennzeichneten Rastplätzen verlassen werden. Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und, sofern vorhanden, am Ende der Tour in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Sämtliche Rastplätze sind absolut sauber zu hinterlassen. Soweit zulässig, sind Feuerstellen nach dem Picknick durch vorher bereitgestelltes Wasser vollständig abzulöschen. Dieses gilt auch bei der Verwendung von Holzkohlenschalen.
Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten – auch durch Alkoholmissbrauch -, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter den sofortigen Abbruch der Tour fordern. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Auftragsgeber zu zahlen.
Bergung
Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe des Mietmaterials unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch erfordern, so ist der Auftraggeber verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzten, damit eine einfache und kostengünstige Lösung abgesprochen wird.
Sieht sich der Kanuverleih KanuSpass zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise – entgegen den Absprachen – zurückzuholen, so trägt der im Mietvertrag benannte Mieter die Kosten. Für Bergung etc. des/der Gegenstände werden pro Stunde € 40,00* und für das Fahrzeug pro Kilometer € 1,50* zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet (* zzgl. gesetzl. MwSt.). Mögliche Materialschäden, die durch das Verhalten des Mieters oder einer seiner Teilnehmer entstehen, sind vom Mieter/Auftraggeber zu tragen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der verbleibenden Bedingungen im übrigen hiervon nicht berührt.